Kassenbon

Ein Beleg oder Beleg, österreichisch sowie schweizerisch auch Kassabon, ist die vielmals verwendete Bescheinigung der Bezahlung eines Einkaufs oder einer Dienstleistung. Die Voraussetzungen für eine Kassenzettel oder Rechnung werden dagegen in jener Regel nicht erfüllt.

Format sowie Material


Jener Quittung wird in dieser Regel ad hoc erzeugt, wobei im Rahmen von robusten sowie günstigen Druckverfahren mittels wartungsarmer Bondrucker schmale Endlosrollen, oftmals mit den Breiten 57 mm oder 80 mm (wodurch die Rollen bis zu 0,5 mm auf Untermaß geschnitten werden), bedruckt werden.
Seit Ende des 20. Jahrhunderts kommt vor allem der Thermodirektdruck zum Auftrag, bei dem Rollen aus Thermopapier verwendet werden. Bestimmte Aspekte altert Thermopapier einigermaßen schnell. Das Schriftbild verblasst graduell unter Licht- und Wärmeeinfluss oder wird mittels Fremdstoffe nach und nach aufgelöst. Angewiesen vom verwendeten Thermopapier kann der Kassenbon gesundheitsschädliche Stoffe wie Bisphenol A beinhalten, welches bei Berührung mit dem Papier über die Haut aufgenommen wird.

Rechtliches


Weder die gesetzlichen Bestimmungen jener Kassenbon im Betrachtung auf das Schriftformgebot (§ 368 Satz 1 i. V. m. § 126 Abs. 1 BGB) noch die die Anforderungen der Rechnung in Bezug auf Name und Anschrift (§ 14 Abs. 4 Nr. 1UStG) werden erfüllt.

Doch werden Kassenbons bis zu einem Gesamtbetrag von 250,00 ? (inkl. USt), selbige die Anforderungen des § 33 UStDV erfüllen, als Kleinbetragsrechnung erprobt. In diesem Fall müssen Unternehmer als Leistungsempfänger darauf schätzen, dass indem jener zehnjährigen Aufbewahrungsfrist die Lesbarkeit zumal bei der Verwendung von Thermopapier gewährleistet bleibt und der Inhalt unversehrt überdauert (§ 14b Abs. 1 Satz 1-4 i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz UStG). Gewährleistet wird dies via eine Kopie auf normales Papier. Eine Aufbewahrung des Kassenbons ist dann nicht mehr eilig (Abschnitt 14b.1. Abs. 5 Satz 3 u. 4 UStAE).
Im Rahmen dieser Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen müsste dieser Käufer regelmäßig den Erwerbung eines Gegenstandes belegen. Die Beweisführung zu diesem Zweck ist nicht notwendigerweise mit dem Kassenbon verbunden. Die wesentlichen Umstände des Kaufes können und stets anderweitig nachgewiesen werden (beispielsweise per Kartenzahlungsbeleg). Eine anderweitige Vereinbarung würde den Käufer andauernd unangemessen benachteiligen (bspw. bei Verwertung von AGB durch § 307 BGB).

Bewirtungsbeleg


Bei Bewirtungsaufwendungen ist jener Kassenbon - der in dem Fall den umsatzsteuerlichen Vorschriften genügen muss - oder eine andere maschinell erstellte sowie in der Kasse registrierte Rechnung notwendig, da die Aufwendungen ansonsten steuerlich nicht absetzbar sind (R vier.10 Abs. 8 EStR 2012).

Inhalt


Vorderseite


Kassenbons einbeziehen oftmals die notwendigen Angaben einer Kleinbetragsrechnung, partiell u. a. die Angaben für eine Rechnung ab 250,01 ? / CHF 400 (mit Ausnahme dieser Angabe des Leistungsempfängers) sobald eine zusätzliche Empfangsbestätigung jener Zahlung. Bei unbarer Zahlung wird das Zahlungsprotokoll zum Teil wenn schon direkt auf dem Kassenbon ausgedruckt. Außerdem werden sie kaum obendrein zu Marketingzwecken genutzt gegen beispielsweise mit aufgedruckten Coupons zu weiteren Einkäufen zu motivieren.

Sprechender Kassenbon


nur hier die Warengruppe zu benennen, werden momentan oft die Verkaufsdaten eines Artikels auf dem Kassenbon vollständig wiedergegeben.

Rückseite



  • Zum Teil werden zumal die Rückseiten dieser Kassenbons genutzt

  • •für Ermächtigungen bei unbaren Zahlungen (Deutschland, Österreich).

  • •für Hinweise auf bestimmte Bedingungen wie die AGB oder Anmerken zur Garantie oder Gewährleistung.

  • •für Marketingzwecke.



Trivia


Dieser Ausspruch "Ist gebongt!" ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für Zustimmung, ca. mit dieser Bedeutsamkeit "Das geht in Ordnung!" oder "Habe ich verstanden!" Die Anfang des Wortes bezieht sich auf die Aufnahme eines Artikels auf den Kassenbon oder die Eingabe bei einer Registrierkasse.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *